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! AKTUELL !

 

WERBUNGSKOSTEN FÜR KÜNSTLER_INNEN


BMFIN = Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen vom 12. 5. 2010

KMSFB = Stellungnahme der Fachgruppe „frei berufliche SchauspielerInnen und SprecherInnen“, Sektion Bühne, Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (KMSFB), nach der Vorstandsitzung vom 1. 6. 2010:

 

KMSFB:
Jährlich schmücken verantwortliche PolitikerInnen unser Land bei Eröffnungen von Festspielen und anderen Anlässen mit dem Ausdruck „Kulturnation“. Die Studie 2008 über die soziale Lage von Künstlern spricht eine andere Sprache. Die Gagen an freien Bühnen sind ungeachtet des enormen zeitlichen und energetischen Arbeitsaufwandes heutzutage Existenz gefährdend, Fördermittel sind nach wie vor unzureichend, die meisten der Bühnen können ihre Mitglieder weder anstellen noch versichern, wollen sie nicht ihre eigene Existenz gefährden. Die Prognose über den Erhalt der Vielfalt unserer freien Bühnenlandschaft sieht nach gut einjährigen IMAGs nach wie vor düster aus. Sich künstlerische Arbeit und Arbeitsbereich aufzubauen und zu erhalten erfordert Zeit und kostet Geld. Für KünstlerInen in darstellenden Bereichenmuss es andere Regulierungen geben als für die Norm der Bevölkerung.  Eine neue vernünftige, praktisch orientierte Absetzbarkeit von Werbungskosten für KünstlerInnen erachtet unsere Fachgruppe daher, wenn Mittel schon nicht ausreichend vorhanden sind, als indirekte und not-wendige Fördermaßnahme für die Kunst unserer „Kulturnation“ und sieht sich veranlasst ein neues praktisch orientiertes Umdenken der Politik einzufordern.

Das Gesprächsklima bei den IMAGs war durchaus wohlwollend, es hat sich gezeigt, dass bei entsprechenden Voraussetzungen die BeamtInnen wohl bereit wären, mehr für die KünstlerInnen zu tun. Eine dieser Voraussetzungen, und das werden wir immer wieder betonen, ist die Aufnahme der Feststellung „Österreich ist eine Kulturnation“ in die österreichische Verfassung.

1) Arbeitskleidung

BMFIN:
Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt. Der schwarze Anzug für Mitglieder eines Orchesters sind jedoch nicht abzugsfähig, da dieser auch privat genutzt werden kann, es sei denn es kommt eine allgemein erkennbarer Uniformcharakter zu, sodass eine private Nutzung praktisch ausgeschlossen ist.
Für die Reinigung können keine Werbungskosten berücksichtigt werden.

KMSFB:
Gerade freie Theater- und Filmproduktionen fordern nicht selten, dass SchauspielerInnen Garderobe selbst zur Verfügung stellen bzw. können sich den Erwerb von Kostümen nicht leisten. Kauft man von Produktionen Kostüme an, so geschieht dies idR um 50% des Kaufpreises. Wir empfehlen daher, bei Anschaffung eine Anrechenbarkeit von 50% als Werbungskosten, da eine private Nutzung möglich ist.
Verschwitzte, verschmutzte trikots oder Kostüme auf der Bühne sind ebenso unhygienisch und unzumutbar wie im privaten Bereich. Wir empfehlen daher, Reinigungskosten als Werbungskosten berücksichtigen zu wollen.

2) Arbeitsmittel

BMFIN:
Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die überwiegend zur Ausübung einer Berufstätigkeit verwendet werden (zB Musikinstrumente von Musikerinnen und Musiker, Kamera des Berufsfotografen).
Für Instrumente, die als Antiquitäten anzusehen sind, ist keine Absetzung für Abnutzung zulässig.

KMSFB:
Hier gilt dasselbe: gerade freie Theater- und Filmproduktionen fordern nicht selten, dass SchauspielerInnen Requisiten selbst beisteuern bzw. können sich den Erwerb solcher nicht leisten.  Wir empfehlen daher eine Anrechenbarkeit bei Glaubhaftmachung. Zu Arbeitsmitteln zählen z. B. auch berufsspezifische Fotos, Ausarbeitungen , Instrumente, CDs, DVDs, Textanlagen, Arbeitstaschen, Abspiel- und Auzfnahmegeräte (bei Neuanschaffungen auf einige Jahre gestaffelt).

3) Arbeitszimmer

BMFIN:
Die Aufwendungen für ein in der Privatwohnung eingerichtetes Arbeitszimmer einschließlich Einrichtung sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Abzugsfähige Ausgaben liegen nur dann vor, wenn das Arbeitszimmer (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Aufwendungen für ein beruflich notwendiges, außerhalb des Wohnungsverbandes gelegenes Arbeitszimmer können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Als Werbungskosten im Zusammenhang mit einem Arbeitszimmer kommen folgende anteilige Kosten in Betracht (Mietkosten, Betriebskosten, AfA für Einrichtungsgegenstände, etc.).
Nicht unter den Begriff Arbeitszimmer fallen in Wohnungsverband gelegene Räume, die auf Grund der funktionellen Zweckbestimmung und Ausstattung entsprechend der Verkehrsauffassung von vornherein der Betriebs- bzw. Berufsphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen sind (Fotostudios, Film- und Tonaufnahmestudios, Schallgeschützte Musikproberäume).

Tätigkeiten (Berufsbilder), deren Mittelpunkt (Schwerpunkt) jedenfalls außerhalb eines Arbeitszimmer liegen sind beispielsweise Dirigent, darstellender Künstler etc.
Tätigkeiten (Berufsbilder), deren Mittelpunkt (Schwerpunkt) in einem Arbeitszimmer liegt sind beispielsweise Schriftsteller, Dichter, Maler, Komponist, Bildhauer etc.

KMSFB:
Die Erkenntnisse VGH v. 20.1.1999, Zl. 98/13/0132; 26.5.1999, Zl. 26.5.1999, u. a., wonach bei darstellenden Künstlern der berufliche und betriebliche Mittelpunkt angeblich außerhalb des Arbeitszimmers läge, sind nach Ansicht unserer Fachgruppe praktisch nicht aufrecht zu erhalten, da sie an der tatsächlichen Realität unseres Berufs vorbei interpretieren.

Schauspieler können in der Regel ihre Arbeit und den Aufwand dafür kaum von ihrem Privatleben trennen. Da ihre Arbeitsleistung generell unter hohem privaten und beruflichen Zeitaufwand erfolgt und sich generell vermischt, bleibt diese für die Norm der Bevölkerung in der Regel im Verborgenen, was auch gut ist: es wäre desillusionierend, würde man guter Arbeit die oft langwierige Vorbereitung ansehen. Die Arbeitszeit des Schauspielers ist nicht nach herkömmlichen Arbeitsze iten und/oder Ruhezeiten zu katalogisieren: das ergab die IMAG Arbeitsrecht vom 1. 12. 2009 im BMASK.

Der Mittelpunkt des Arbeitsbereichs von SchauspielerInnen ist also nur vordergründig und für Außenstehende der auf der Bühne oder am Drehort. Um dort nämlich die entsprechenden Anforderungen erfüllen zu können, ist zuvor ein Bereich nötig, der den akustischen und physischen professionellen Anforderungen entspricht. Schauspieler benötigen daher primär einen Arbeitsbereich, der ihnen Tag und Nacht zugänglich ist, alle für seine Arbeit erforderlichen Utensilien enthält, und in welchem er geschützt vor äußeren Einflüssen seine Bühnen- oder Filmtätigkeit (inkl. Autoren- und dramaturgischer Tätigkeit) vorbereiten, ergänzen, nachbereiten und trainieren kann.

Proben und Aufführungen sind in der Regel Ensemblearbeit, daher zeitlich straff organisiert, und umfassen nur den Teil der Arbeit, der entsprechend präpariert gemeinsam möglich ist. Ein Schauspieler, der seine so genannten „Hausaufgaben“ unzureichend bewerkstelligt, arbeitet nicht effizient und ist nicht fähig professionelle Ensemblearbeit zu leisten - im Gegenteil, solche Leute sind unzulänglich, gelten als laienhaft und werden nicht mehr engagiert. Dasselbe gilt erst recht für den teuren Film- und TV-Bereich. Somit ist der Zeit- und Energieaufwand für jeden ernst zu nehmenden Schauspieler im Vorfeld seiner Ensemblearbeit – ob Bühne oder Film – ungleich größer als im gemeinsamen Verband auf der Bühne oder am Drehort, was ein Laie freilich kaum wissen kann.

Stimme und Körper des darstellenden Künstlers sind sein Instrument. Dass Schauspieler körperlich und geistig stets im Training bleiben müssen um physisch und psychisch flexibel und gesund zu bleiben (erst recht mit zunehmendem Alter!), ist Basis und gleichfalls eine Selbstverständlichkeit, die an jeder Schule unterrichtet und im Berufsleben vorausgesetzt wird. Schwimmen oder Laufen gelten als gute konditionelle Ergänzung für ein Körpertraining, das ein tägliches auf die Person abgestimmtes gymnastisches Programm zur Förderung der körperlichen Beweglichkeit voraussetzt. Dazu kommt die tägliche Pflege des Stimm- und Sprechapparates: Klang- und Schwellübungen im normalen Wohnbereich auszuüben ist für Mitbewohner unzumutbar und auch für den Übenden/Arbeitenden selbst unerträglich. Dazu kommen Gesangs- und Bewegungstraining und Arbeit an Instrumenten.

Die Arbeit im eigenen Bereich ist daher von der Arbeit auf der Bühne nicht zu trennen. Ein entsprechend praktisch orientiertes und ausgestattetes Arbeitszimmer ermöglicht die optimale ungestörte sowie andere nicht störende seriöse tägliche Ausübung des Schauspielberufs ebenso wie etwa für den Konzertpianisten, und bildet daher gemeinsam mit Bühnen und/oder Drehorten den Mittelpunkt eines jeden professionellen Schauspielers.

4) Computer und Internet

BMFIN:
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Computers einschließlich des Zubehörs sind Werbungskosten, soweit eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht. Bei Computer, die in der Wohnung des Steuerpflichtigen aufgestellt sind, ist das Ausmaß der betrieblichen Nutzung vom Steuerpflichtigen nachzuweisen. Eine Aufteilung in einen beruflichen oder privaten Anteil ist gegebenenfalls im Schätzungsweg vorzunehmen (idR mindestens 40 % Privatanteil).
Kosten für die berufsbedingte Verwendung eines Internetanschlusses sind als Werbungskosten absetzbar. Sofern eine genaue Abgrenzung gegenüber dem privaten Teil nicht möglich ist, hat eine Aufteilung im Schätzungsweg zu erfolgen.

KMSFB:
Wir möchten ergänzen, dass Neuanschaffungen auf einige Jahre gestaffelt anrechenbar sein sollten.

5) Doppelte Haushaltsführung

BMFIN:
Wenn der Beschäftigungsort vom Familienwohnsitz zu weit entfernt ist, um täglich nach Hause zu fahren, (jedenfalls bei einer Entfernung von mehr als 120 km) und daher eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes notwendig ist, können die Aufwendungen für die Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Es dürfen beispielsweise Miet- und Betriebskosten für eine zweckentsprechende angemietete Wohnung einschließlich der erforderlichen Einrichtungsgegenstände oder Hotelkosten bis zu 2.200 € monatlich abgesetzt werden.
Weiters können Aufwendungen für Familienheimfahrten bis zu einem Höchstbetrag von 281 € pro Monat als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als Fahrtkosten sind die Aufwendungen für das jeweils benützte Verkehrsmittel zu berücksichtigen (zB Bahnkarte, Kilometergeld).

6) Fachliteratur

BMFIN:
Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht, sind als Werbungskosten absetzbar. Aus dem Beleg muss der genaue Titel des Werkes hervorgehen.

KMSFB:
Wir erachten als Fachliteratur auch Bücher und elektronische Datenträger, deren Titel nicht unmittelbar mit den Produktionen im Veranlagungsjahr zusammenhängen müssen, wo unter Glaubhaftmachung Fortbildungscharakter gegeben ist.

KünstlerInnen dürfen, um kreativ sein zu können, in ihrer Arbeitsweise und Vorbereitung nicht behindert werden, und darf niemand ihnen ihre Arbeitsweise vorschreiben.

7) Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten

BMFIN:
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen.
Eine Fortbildung liegt vor, wenn bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und die Bildungsmaßnahmen (zB berufsbezogene Kurse, Seminare) der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung dieser Tätigkeit dienen.
Eine Ausbildung liegt vor, wenn die Bildungsmaßnahmen zur Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine künftige Berufsausübung ermöglichen. Sie sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandte Tätigkeit stehen.
Eine Umschulung liegt vor, wenn die Maßnahmen derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist und auf die tatsächliche Ausübung eine anderen Berufes abgezielt wird.

KMSFB:
Siehe auch 11) Studienreisen
Zu Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung sollten auch Aufwendungen zählen, welche über die Landesgrenzen hinaus getätigt werden. Leider nicht alle Finanzämter erkennen solche als  Kosten für Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung an.

8) Fahrtkosten

BMFIN:
Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind – soweit die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keinen Ersatz leistet – im tatsächlichen angefallenen Umfang (Bahn, Flug, Taxi, Kfz) Werbungskosten, auch wenn die Mindestentfernung von 25 km und die Mindestdauer von drei Stunden unterschritten werden. Auch für Fahrten zwischen zwei oder mehreren Mittelpunkten der Tätigkeit stehen Fahrtkosten zu. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind hingegen bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehende Pendlerpauschale zur Gänze abgegolten.

9) Pendlerpauschale

BMFIN:
Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
Unter gewissen Voraussetzungen besteht zusätzlich ein Anspruch auf das „kleine“ oder „große“ Pendlerpauschale. Tatsächliche Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.

KMSFB:
Wir sind uns über jene Voraussetzungen nicht klar, für welche das „kleine oder große“ Pendlerpauschale gilt. Bei unregelmäßigen von der Produktion nicht beglichenen Fahrten gilt jedenfalls Geltendmachung der Fahrtkosten.

10) Reisekosten

BMFIN:
Eine Dienstreise ist dann gegeben, wenn man außerhalb des Dienstortes tätig wird. Sie liegt auch dann vor, wenn man für einen längeren Zeitraum so weit entfernt arbeitet, dass eine tägliche Rückkehr an den ständigen Wohnort nicht zugemutet werden kann.
Bei einer Dienstreise sind folgende Kostenersätze lohnsteuerfrei:
•    Fahrtkosten
•    Tagesgelder und
•    Nächtigungskosten

Stellt die betrieblich oder beruflich veranlasste Fortbewegung eine Reise dar, können neben den Fahrtkosten pauschale Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Jedoch ist folgendes erforderlich:
•    Die Zurücklegung größerer Entfernungen vom Mittelpunkt der Tätigkeit (Richtwert: 25 km einfache Fahrtstrecke)
•    Ohne dass ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird
•    Eine Reisedauer von mehr als drei Stunden.

11) Studienreisen

BMFIN:
Aufwendungen für Studienreisen sind dann Berufsfortbildungskosten, wenn sie eindeutig von Privatreisen abgegrenzt werden können. Bei Studienreisen mit Mischprogramm können hingegen nur eindeutig abgrenzbare Fortbildungskosten (zB Teilnahmegebühren, Kongressgebühren) als Werbungskosten abgesetzt werden.

KMSFB:
Wenn Studienreisen etwa über mehr als eine Woche andauern ist unweigerlich auch ein Zusammenhang mit Privataufenthalt am Studienort gegeben, z. B. das Wochenende, an dem nicht in den Heimatort zurückgefahren/-geflogen werden kann. In diesen Fällen halten wir dennoch die Anrechenbarkeit für gerechtfertigt.

12) Telefon, mobile Telefone

BMFIN:
Kosten für beruflich veranlasste Telefonate sind im tatsächlichen Umfang als Werbungskosten absetzbar. Telefonkosten unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot (auch nicht die Grundgebühr). Verwendet der Dienstnehmer das eigene Telefon, so sind die Telefonkosten hinsichtlich des beruflich veranlassten Teils absetzbar.

KMSFB:
Hier stellt sich die Frage nach einem pauschaliert anrechenbaren Prozentsatz ohne Einzelnachweis, da die meisten Gespräche praktisch schwer in privat- und beruflich zu trennen sind; wie oben erwähnt wurde mehrfach in den IMAGs festgestellt, dass SchauspielerInnen idR ihre Arbeit und den Aufwand dafür kaum von ihrem Privatleben trennen können.  Wir empfehlen 50%.

13) Büromaterial

BMFIN:
Jede Art von Büromaterial – können mittels Belegen nachgewiesen werden.

14) Provisionen für Agenturen und/oder Managements

BMFIN:
können anhand der Verträge nachgewiesen werden.

KMSFB:
- bzw. anhand der Provisionsunterlagen oder Zahlungsbelege.

16) Post- und Stempelgebühren

BMFIN:
können anhand von Belegen nachgewiesen werden.


KMSFB:
Wir empfehlen weiters die Anrechenbarkeit von:

17)  Informationskosten
•    Telefon, Internet, Digi-TV (belegbar)
entweder Einzelnachweis oder 50% Nutzungsanteil
auch eine Anrechenbarkeit von ORF-Gebühren wäre fällig, weil wir ohne Information unsreres eigenen Senders beruflich praktisch aufgeschmissen wären. Wir müssen doch unsere eigenen Produktionen und KollegInnen sehen, um uns entsprechend  orientieren zu können, das gebietet unser Beruf.
•    Telefonzubehör (belegbar)
entweder Einzelnachweis oder 50% Nutzungsanteil
•    Informationsmaterial zum Rollenstudium (belegbar)

18) Ausgaben für berufliche Interessensvertretungen, Mitgliedsbeiträge
belegbar; freiwillige Berufsvereinigungen, z. B. IGFT (IG Freie Theater), VÖFS (Verband österr. Filmschauspieler) usw., Solistenverband, Presseclub, Betriebsratsumlage, AK-Umlage

19) Beruflich veranlasste unvergoltene Taxikosten und Transportkosten
belegbar, die Rechnungen  müssen Abfahrts- und Zielort beinhalten.
Transport von Instrumenten, Arbeitsgeräten (Kamera, Licht etc.), Kostüm, Maske, Requisiten etc., Botenfahrten

20) Veranstaltungsgebühren
Belege ohne Partner, davon 50%
Eintrittsgebühren ins Theater, Konzert, Kino und andere Veranstaltungen; Kataloge, Garderobegebühren (nicht nachweisbar)

21) Handreichungen für Fremdleistungen
z. B. Restaurantkosten bei Arbeitsgesprächen, kleine Premierengeschenke , kleine Geschenke für journalistische Informanten, Spoesen für Zuarbeiten, z. B. für Mitarbeiter, die Buchseiten etc. abschreiben, Lektorat, babysitter bei berufsbedingter Abwesenheit;

22) Leihgebühren
belegbar

23) Masken- und Schminkaufwand, Friseuraufwand
belegbar;
nicht jede Schminke (Abschminke), die, wenn überhaupt, von den Betrieben angeboten wird, ist entsprechend verträglich, Allergien sind nicht selten. Bühnen- Film und TV-KünstlerInnen benötigen zudem naturgemäß vermehrt Kosmetika, um die Haut zu schützen.
die Notwendigkeit, Haar und Frisur oft zu ändern macht 2 bis drei Friseurbesuche/Monat glaubhaft;

24) Berufsrisikoversicherungen
belegbar; wird bei Artisten, Stuntleuten oder Künstlern vorkommen, die ein entsprechendes Risiko mit ihrem Auftritt verbindet. Möglicher Weise sind auch Geräte und/oder Instrumente zu versichern, ohne welche die Berufsausübung nicht möglich wäre.

25) Rechts- und Beratungskosten
belegbar;

26) Gesundheitsvorsorge
belegbar; Trainingskosten, Rezeptgebühren (am Jahresende beim Apotheker ausdrucken zu lessen), Aufwand gegen Ansteckungen, laryngologische und orthopädische Untersuchungen;

27) Zahnersatz, Brillen, Haftschalen
Schon in der ersten Rhetorikstunde wird gelehrt: aus gesundheitlichen und ästhetischen Gründen zeichnen sich Schauspieler durch einen gepflegten Sprechapparat aus. Dazu gehören gesunde und gepflegte Zähne, Rachen-, Hals- und Brustraum, Zwerchfell und Verdauung. Insbesondere Zahnlücken im vorderen Zahnbereich beeinträchtigen die Aussprache wesentlich.
Dasselbe gilt für Brillen: keinem/r SchauspielerIn, SängerIn, TänzerIn, MusikerIn etc. ist bei Bedarf Text- und anderes Studium oder das Probieren ohne Brillen zumutbar.
Haftschalen werden auf der Bühne benötigt, um nicht zu stolpern oder sich und andere zu verletzen, und dennoch Figuren spielen zu können, die keine Brillen tragen müssen.
Daher müssen Zahnerhaltung, Brillen und Haftschalen zu 50% absetzbar sein, um dem Argument Folge zu leisten, man trägt Zähne, Brillen und Hafatschalen auch privat.

Für den Vorstand:
Erwin Leder
Vorsitzender FG „frei berufliche SchauspielerInnen und SprecherInnen“, Sektion Bühne in der Gewerkschaft KMSFB

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ES IST ZEIT, SOLIDARISCH ZU SEIN UND ZU HANDELN:

MITARBEITEN IN DER KULTURGEWERKSCHAFT!

Seit April 2009 arbeiten eine Reihe von Bundesministerin Claudia Schmied eingerichteten und von der Gewerkschaft KMSFB (Kunst, Medien, Sport, Freie Berufe) und von IGs seit langer Zeit geforderten interministeriellen Arbeitsgruppen (IMAGs) über verschiedene Themen zu Rahmenbedingungen künstlerischer Arbeit und zur sozialen Lage der Kunstschaffenden. Bis Dezember 2009 fanden insgesamt 20 Sitzungen (inkl. Unterarbeitsgruppen) statt, die sich den Themen Arbeitsrecht (Schauspielergesetz), Sozialversicherung GSVG, AMS und ALVG, Urheberrecht, steuerliche Erleichterungen, Mobiliät und Kunstförderung gewidmet haben.

Geleitet werden die IMAGs von Mag. Andrea Ecker, der Chefin der Kunstsektion im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) und Dr. Walter Pöltner aus dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK). Koordiniert werden die IMAGs von Dr. Günter Lackenbucher. Seitens der BeamtInnen nehmen VertreterInnen aus sieben Ministerien teil: BMUKK, BMASK, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, BKA-Frauenabteilung, Bundesministerium für Finanzen und Bundesministerium für Justiz. Weiters nehmen ExpertInnen aus der Wirtschafts- und Arbeiterkammer, der Gewerkschaft sowie den Interessengemeinschaften und deren gemeinsamer Vertretung, der Kulturrat Österreich an den Sitzungen teil.

Für die Gewerkschaft KMSFB nahmen Franz Becke, Mag. Sabine Herold, Erwin Leder und Fritz Peschke an den den Sitzungen teil.

Unser Geschick nicht anderen überlassen: selbst Anteil nehmen, mitarbeiten und mitgestalten.

Gewerkschaft KMSFB
Überparteilich – politisch kompetent – sozial engagiert – Berufsrechtschutz, Kursförderungen u.v.m.
für minimalen Mitgliedsbeitrag
http://www.kmsfb.at

Sektion Bühne:
http://www.kmsfb.at/servlet/ContentServer?pagename=S02/Page/Index&n=S02_7.2.b

Fachgruppe frei berufliche Schauspieler und Sprecher  (FG 104)
Vorstand:
Vorsitz: Erwin Leder; Brigitte Antonius, Fritz von Friedl, Peter Gruber, Patricia Hirschbichler, Michael Reiter, Jörg Stelling, Alexander Strobele

 

 

KINO - VIDEO - DVD

 

unter anderen Filmen auf DVD erschienen:

happy end (special edition, http://www.kochmedia-dvd.com)

 

DIE DREI RÄUBER

ein Film nach Tomi Ungerer

mit den Stimmen von Katharina Thalbach, Joachim Krol, Baela B. Felsenheimer, Charly Hübner, Erwin Leder u. v. a.

http://www.x-verleih.de/x-verleih/kino.jsp?movieid=64

http://www.dreiraeuber-derfilm.de/

 

DIE LETZTE RACHE (Lerm Film, Düsseldorf; Der Plan; remastered & reedited)
(ata tak: "... Die Letzte Rache" erlangte in den vergangenen zwei Jahrzehnten Kultstatus unter Filmkennern in Europa, Japan und den USA. Die ungewöhnliche Mischung aus expressionistischem Figurendrama und Pop-Musical macht das Spielfilm-Debut von Rainer Kirberg zu einem stilistisch einzigartigen Werk des deutschen Films."
www.schnitt.de: "... wie David Lynchs "Eraserhead" setzt der Film auf eine Irritation durch Bilder, deren sinnlich-ästhetischer Gehalt sich erst bei mehrmaliger Ansicht vollkommen zu erschließen vermag. Das Spiel mit den Zeichen und der den Bildern immanenten Verrätselung wird genüßlich vollzogen. Eine besondere Bedeutung kommt hier ebenfalls der Musik der Formation "Der Plan" zu. Durch dezente, aber wirkungsvolle Musikeinsätze bildet sie einen treffenden musikalischen Rahmen.")


Küss die Kamera
(LoLa-Film Lothar Lambert)

 

und als weiterer Kultfilm

ANGST (http://www.epix.de)
im Februar 2006 erschien eine special editon in deutscher Fassung mit Interviews, Trailers, Artikel & Bonusmaterial; noch 2008 wird auch eine special edition in englischer Sprache erscheinen.

 

UNDERWORLD

extendet cut

mit Kate Beckinsale, Scott Speedman, Bill Nighy, Michael Sheen, Erwin Leder, Shane Brolly, Sophia Miles, Kevin Grevioux, Robby Gee u.v.a.

Buch: Danny Mc Bride

Regie: Len Wiseman

Kinocharts USA : Vampire mischen Charts auf

In UNDERWORLD mimt Kate Beckinsale ("Pearl Harbor") eine Vampirlady, die mit ihrem menschlichen Lover einer Werwolf-Spezies den Kampf ansagt. Dem US-Publikum gefiels: Platz eins für das actiongeladene Gruselmovie.

"UNDERWORLD"
produced by Lakeshore Entertainment:
Erwin Leder - in der Rolle des "Singe" zu sehen

Die Dreharbeiten zu "Underworld" begannen Anfang September 2002 in Budapest... Der Film startete am 19. September 2003 in den US-Kinos und am 29. Januar 2004 in deutschen Kinos...
inzwischen in jeder Videothek als Extended Cut DVD erhältlich...

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